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Dentologie oder Dentologie (häufig definiert mit Stomatologie), auch als Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde betitelt, welcher seit 2010 die Vorbeugungsmaßnahme, Ausmachung und Behandlung von Krankheitsymptome im Zahn-, Mund- und Kieferbereich umfangreiches medizinisches Fachbereich.
Das Bereich überschneidet sich teils auf Annahme des Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, selbstverständlich auch mit anderen Fachgebieten, da sich krankhafte Hinzufügungen der Mundhöhle oft auf den kalten Korpus fruchten. Entgegengesetzt zeigen viele Krankheiten (z. B. Bluterkrankungen, Krebs, Infektionen) Anzeichen, oft als Erstsymptome, zu Gesprächsaufhänger der Mundhöhle. Die Forensische Dentologie dient der Ausweisung von Leichen durch des Gebisses.
Der Doktor kauft mit seiner Approbation die Möglichkeit zur Ausübung der Zahnmedizin. Er kann den eigenen Beruf als Vertragszahnarzt, Privatzahnarzt oder als angestellter Dentist in einer Krankenanstalt oder einer Zahnarztpraxis geltend machen. Der Arzt ist im Kontrast zum Arzt nicht zur Ausübung der gesamten Medizin gerechtfertigt, statt dessen auf den Beinen Gebiet beschränkt.[1]
Für den Beschaffung der Fachbezeichnung Heilkundiger für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie in Deutschland sind gemeisterte Studien in Human- und Dentologie erforderlich. Die fünfjährige Facharztweiterbildung kann schon währenddessen des Studiums der Zahnheilkunde begonnen könnten. Durch eine zumindest vierjährige Weiterbildung könnten die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Doktor für öffentliches Gesundheitswesen,[2] bezogen können – sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie
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