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Zu den unternehmensfremden Verkaufsorganen zählen beispielsweise die Handelsvertreter, die im Auftrag der von ihnen vertretenen Unternehmen Einkaufsgelegenheiten unter Dach und Fach bringen, die Kommissionäre, die in eigenem Namen aber gegen Rechnung des Herstellers traden und die Vermittler, die fallweise mit Kauf- bzw. Verkaufsaufgaben beauftragt werden. In einer Vielzahl Fällen reduziert sich die Wahl auf die Alternativen Reisender oder Händler, da Kommissionäre und Vermittler mehr und mehr an Bedeutung verlieren. Trotz der Unterschiede bei rechtlichen Position haben Reisende und Händler sehr gleiche Aufgaben. Die Entscheidung bezieht sich in der Hauptsache auf die Frage, wer die Vertriebsaufgaben effizienter und mehr lösen kann. Dabei sind u. a. folgende Maßstäbe zu beachten: entstehende Kosten und Umsätze, die Steuerbarkeit und Anpassungsfähigkeit der Nutzung, die Möglichkeit der Gewinnung von Marktinformationen sowie die Gefahren durch eine juristische Bindung.
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